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   LG Hamburg, 26.03.1985 - 16 S 215/84   

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https://dejure.org/1985,2481
LG Hamburg, 26.03.1985 - 16 S 215/84 (https://dejure.org/1985,2481)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.1985 - 16 S 215/84 (https://dejure.org/1985,2481)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 1985 - 16 S 215/84 (https://dejure.org/1985,2481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 320
  • NJW-RR 1986, 92 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1974 - VIII ZR 43/73

    Vorliegen eines vertragswidrigen Gebrauchs und einer Eigentumsbeeinträchtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.03.1985 - 16 S 215/84
    »... Mit Recht hat das AG angenommen, daß die Bekl. im vorl. Fall einen Anspruch auf Genehmigung zur Anbringung des Plakats [mit dem sie sich gegen die Stationierung von Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland wenden] haben, so daß der Unterlassungsanspruch nicht schon auf das Fehlen der Erlaubnis gestützt werden kann (vgl. BGH in MDR 74, 1014 für bauliche Veränderungen; OLG Hamburg in ZMR 82, 186 für Untervermietung).
  • OLG Hamburg, 17.12.1981 - 4 U 130/81
    Auszug aus LG Hamburg, 26.03.1985 - 16 S 215/84
    »... Mit Recht hat das AG angenommen, daß die Bekl. im vorl. Fall einen Anspruch auf Genehmigung zur Anbringung des Plakats [mit dem sie sich gegen die Stationierung von Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland wenden] haben, so daß der Unterlassungsanspruch nicht schon auf das Fehlen der Erlaubnis gestützt werden kann (vgl. BGH in MDR 74, 1014 für bauliche Veränderungen; OLG Hamburg in ZMR 82, 186 für Untervermietung).
  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

    Auszug aus LG Hamburg, 26.03.1985 - 16 S 215/84
    Das Anbringen von Plakaten der vorliegenden Art gehört zur Ausgestaltung des existentiellen Lebensmittelpunktes des Mieters und damit zum sozialen Tatbestand »Wohnen« (zum Begriff vgl. BayObLG in ZMR 82, 84, ferner LG Darmstadt in WuM 83, 137).
  • BayObLG, 04.11.1983 - REMiet 13/83

    Vertragswidrigkeit des Gebrauchs einer Mietsache ; Vertragswidrigkeit des

    Auszug aus LG Hamburg, 26.03.1985 - 16 S 215/84
    Ob solche Gründe vorliegen, läßt sich für den vorl. Fall nicht generell, sondern nur nach den einzelnen Umständen beantworten (vgl. BayObLG in WuM 83, 129 [hier: I (133) 246 b] für die Anbringung eines Transparents mit gesellschaftspolitischer Aufschrift; BayObLG in WuM 84, 12 [hier: I (133) 263 d] für das Anbringen eines Plakats im Fenster).
  • BayObLG, 25.02.1983 - REMiet 1/82
    Auszug aus LG Hamburg, 26.03.1985 - 16 S 215/84
    Ob solche Gründe vorliegen, läßt sich für den vorl. Fall nicht generell, sondern nur nach den einzelnen Umständen beantworten (vgl. BayObLG in WuM 83, 129 [hier: I (133) 246 b] für die Anbringung eines Transparents mit gesellschaftspolitischer Aufschrift; BayObLG in WuM 84, 12 [hier: I (133) 263 d] für das Anbringen eines Plakats im Fenster).
  • LG Darmstadt, 01.10.1982 - 17 S 161/82

    Kündigung wegen politischer Meinungsäußerung

    Auszug aus LG Hamburg, 26.03.1985 - 16 S 215/84
    Das Anbringen von Plakaten der vorliegenden Art gehört zur Ausgestaltung des existentiellen Lebensmittelpunktes des Mieters und damit zum sozialen Tatbestand »Wohnen« (zum Begriff vgl. BayObLG in ZMR 82, 84, ferner LG Darmstadt in WuM 83, 137).
  • AG München, 11.01.1989 - 223 C 40534/88
    Das Gestaltungsinteresse des Vermieters ist beispielsweise davon nicht berührt, daß der Mieter Aufkleber allgemeinen Inhalts ins Fenster klebt (LG Hamburg, NJW 1986, 320).
  • AG Berlin-Neukölln, 09.01.2018 - 10 C 344/17
    Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht verlangt es, den hinreichend deutungsoffenen Begriff des vertragsgemäßen Gebrauchs (vgl. §§ 538, 541 BGB) unter Berücksichtigung der Wertung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 GG meinungsfreundlich auszulegen und die Befestigung solcher Plakate nicht von vornherein auszuschließen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 26. März 1985 - 16 S 215/84 -, juris; AG Mitte, Urteil vom 26. Februar 2014 - 119 C 408/13 -, juris; AG Göttingen, Urteil vom 3. Juli 1987- 20 C 241/87 -, juris; AG Charlottenburg, Urteil vom 18. August 1981 -18 C 317/81 -, juris; anders AG Wiesbaden, Urteil vom 15. April 2003 - 93 C 465/03 -, juris).

    Denn selbst allgemeine politische Stellungnahmen auf von Mietern installierten Plakaten können zulässig sein (vgl. etwa LG Hamburg, Urteil vom 26. März 1985 -16 S 215/84 -, juris).

  • LG Aachen, 25.11.1987 - 7 S 294/87

    Anbringung politischer Plakate durch den Mieter an den Fenstern der Mietwohnung

    Ob eine Anbringung eines entsprechenden Plakates mit einer politischen Aussage im weiteren Sinne noch mit einer vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung zu vereinbaren ist, kann nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles und im Rahmen einer Güterabwägung entschieden werden (LG Hamburg NJW 1986, 320 ; BayObLG, WuM 1984, 12, 13; LG Darmstadt, WuM 1983, 137 ; AG Osnabrück, WuM 1986, 306, 307; a.A.: LG Hamburg, WuM 1980, 247; Emmerich-Sonnenschein, aaO., §§ 535, 536 Rdn. 4).

    Soweit dennoch eine Beeinträchtigung der Kläger zu bejahen ist, ist zu berücksichtigen, dass sie durch den Abschluss des Mietvertrages ihre Dispositionsfreiheit bezüglich der Mietwohnung zugunsten der Mieter eingeschränkt haben, die einen Anspruch darauf haben, die von ihnen als Mittelpunkt ihrer Lebensgestaltung gemieteten Wohnung auch im Rahmen einer politischen Meinungsäußerung zu nutzen, sofern nicht der Wohnungscharakter hinter dem politischen Verwendungszweck zurücktritt; letzteres ist unzweifelhaft nicht der Fall, weil sich die Anbringung des relativ kleinen Plakats als bloße Randerscheinung neben der eigentlichen Nutzung der Räume zum Wohnen darstellt (vgl. zu vergleichbaren Plakaten auch LG Darmstadt, aaO.; LG Hamburg, NJW 1986, 320, 321).

  • OLG Hamm, 17.12.1999 - 11 U 112/99
    Die Rechtsprechung hat derartige Vereinbarungen nur dann für unzulässig erklärt, wenn besondere Gesetzesverstöße vorlagen (vgl. BGH, NJW 1986, 320, 326; OLG München, BB 1993, 309, 311; OLG Hamm, a.a.O.; zustimmend etwa auch Wolf, in: Wolf/Horn/Lindacher, Anhang zu § 9 Rn. M 110).
  • LG Tübingen, 27.09.1985 - 1 S 147/85

    Anspruch auf Schadensersatz und Räumung einer Mietwohnung; Recht der freien

    Deshalb lässt sich auch aus anderen Entscheidungen für den vorliegenden Fall wenig ableiten, weder aus der Entscheidung des Landgerichts Darmstadt, ZMR 1983, 13, auf die sich der Beklagte beruft, noch aus dem neuerdings veröffentlichten Urteil des Landgerichts Hamburg, ZMR 1985, 274.
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